Artikel-Schlagworte: „gebühren“

Neues von der GEMA (Gewinnorientierte Einengende Musik Ausbeuter) Gründer von SellYourRights “wandert aus”.

via SellYourRights

SellYourRights.com

Unsere Lieblinge haben wieder einmal zugeschlagen. Und dieses Mal trifft es Björn M. Braun, den Gründer von SellYourRights. SellYourRights ist eine Plattform welche es Künstlern und Musikern beispielsweise ermöglicht, ihre Songs anzubieten. Für diese kann dann gespendet oder bezahlt werden. Kommt genug Geld für einen Song oder ein Album zusammen, wird dieses anschließend unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht.

Herr Braun beschreibt das Modell:

Wie viel verdient ein Künstler WIRKLICH an seiner CD

Pie ChartIn meinem Artikel „Wie viel verdient ein Künstler an seiner CD“ habe ich auf Grundlage einer Grafik welche vom BPB stammte, eine Beispielrechnung zum Thema durchgeführt.

Leider ist dieser Artikel selbst das beste Beispiel dafür, dass man auch Daten aus scheinbar vertrauenswürdigen Quellen besser 2 mal überprüfen sollte. Zwar ist die Grafik nicht zwangsläufig falsch, sie stellt jedoch nicht wirklich den durchschnittlichen Verdienst dar, sondern den so genannten „Worst Case“. Laut http://www.gulli.com/news/musikindustrie-wieviel-2009-08-28/ basieren die Daten auf folgenden Grundlagen: Newcomer bei einem Majorlabel. Des Weiteren wird nicht beachtet das ein Großteil der GEMA-Abgaben zum Künstler zurückfliest, solange dieser seine Musik selbst komponiert und eigene Lyrics verwendet.

ePetition gegen Pauschalabgaben

In meinem Artikel “GEMA nicht hierhin GEMA dahin” habe ich schon einmal in einem fiktionären Szenario dargestellt, auf was man so alles  “Pauschalabgaben” an die “Verwertungindustrie”  zahlt:

Ich kaufe einen Song bei Anbieter X im Internet.(1.Gebührenabgabe)
Will ihn in meinem Auto von CD hören.
CD Brenner ist defekt.
Kopiere den Song auf meinen USB Stick. (2. Gebührenabgabe)
Fahre zu meinem Freund welcher mir die CD. (3. Gebührenabgabe)
in seinem Brenner (4. Gebührenabgabe) brennt.
Vorher muss der Song auf Festplatte. (5. Gebührenabgabe)
zwischengespeichert werden.
Update Das Booklet drucke ich mir natürlich auch aus. (6. Gebührenabgabe)
Anschließend lege ich die CD in mein Autoradio (7. Gebührenabgabe) welches selbige nicht abspielt da der Song DRM “geschützt” ist.

Happy Birthday singen “verboten” (Update)

2yqIqSeit kurzem gibt es auch in England einen Ableger der der Piratenpartei (Pirate Party UK) welche auf ein interessantes Detail zum Song “Happy Birthday” aufmerksam macht.

So ist es verboten das weltweit bekannte Lied “Happy Birthday” in der Öffentlichkeit zu singen, wenn man nicht vorher eine entsprechende Lizenz von einer Firma, welche RIAA-Mitglied ist, erworben hat.

Dem nicht genug ist der Song “Happy Birthday” vom Klang bzw den Noten her fast komplett dem  traditionellen “Public Domain” Lied “Good Morning To You” nachempfunden (um nicht zu sagen er wurde !kopiert!). Lediglich eine Note unterscheidet die beiden Lieder voneinander. Die Ursprünglichen Autoren haben also von den geschätzten $25.000.000 Einnahmen aus “Happy Birthday” nicht einen müden Cent gesehen.

“I’d Rather Be Raped By Pirate Bay Than Go With Spotify” oder Spotify/Sony keinen Deut besser als PirateBay?

Spotifygründer Daniel Ek & Martin Lorentzon

Spotifygründer Daniel Ek & Martin Lorentzon

Worum geht es?

Eigentlich ist die Idee Genial.
Mit Spotify kann man sich kostenlos Musik anhören! Über 3.5 Millionen Songs bietet diese Plattform bereits an, und das vollkommen legal. Die angebotenen Stücke werden von vielen großen und unzähligen kleinen Musiklabels zur Verfügung gestellt und lizensiert. Vergütung für die Künstler / Labels wird über kostenpflichtige Accounts oder Werbung finanziert, der Nutzer entscheidet. Um die Trafikkosten möglichst gering zu halten greift das System auf einen Technologie-Mix aus serverbasiertem Streaming und P2P zurück (Cloudcomputing) d.h. die Songs verbleiben nicht auf der Festplatte der Hörer. Seinen Nutzern bietet es seien Vielzahl von Funktionen wie z.B. eine umfangreiche Playlistenerstellung[...]

Der elektrische Reporter über Urheber 2.0

ModifyBereits seit dem Jahre 2003 besitze ich weder Fernseher, TV-Karte noch Radio (klassisch) oder Ähnliches. Das hat viele Vorteile, aber auch hier und da einen kleinen Nachteil. Zum Beispiel kann man mit den Arbeitskollegen nicht über die neuste Zahnpastawerbung reden, oder man weiß nicht, dass Pepsi die neue Geschmacksrichtung „doppelplusgut“ rausgebracht hat. Und manchmal geht einen auch etwas Sinnvolles durch die Lappen, wie der „elektrische Reporter“. Dieser berichtet in seinem gut recherchierten Beitrag „Urheber 2.0: Was tun, wenn keiner kauft?“ auch für Netzneulinge verständlich, um was es bei der Creative Commons geht, warum sich die Musikindustrie so sehr gegen eine Kulturflatrate sträubt sowie einige andere interessante Dinge!

Radio

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