ePetition gegen Pauschalabgaben
In meinem Artikel “GEMA nicht hierhin GEMA dahin” habe ich schon einmal in einem fiktionären Szenario dargestellt, auf was man so alles “Pauschalabgaben” an die “Verwertungindustrie” zahlt:
Ich kaufe einen Song bei Anbieter X im Internet.(1.Gebührenabgabe)
Will ihn in meinem Auto von CD hören.
CD Brenner ist defekt.
Kopiere den Song auf meinen USB Stick. (2. Gebührenabgabe)
Fahre zu meinem Freund welcher mir die CD. (3. Gebührenabgabe)
in seinem Brenner (4. Gebührenabgabe) brennt.
Vorher muss der Song auf Festplatte. (5. Gebührenabgabe)
zwischengespeichert werden.
Update Das Booklet drucke ich mir natürlich auch aus. (6. Gebührenabgabe)
Anschließend lege ich die CD in mein Autoradio (7. Gebührenabgabe) welches selbige nicht abspielt da der Song DRM “geschützt” ist.
Nun gibt es eine Onlinepetition gegen Pauschalabgaben. Langsam wird es kritisch. Meiner Ansicht nach ist es nicht möglich diese Pauschalabgaben abzuschaffen bevor man eine funktinierende Alternative geschaffen hat. Ein beachtlicher Teil der Einnahmen von Verwertungsgesellschaften ist letztendlich davon abhängig. Wofür allerdings bezahlen wir diese Abgaben? Die Privatkopie wird damit nicht legalisiert, und weiterhin ist es bei den meisten Dingen, welche man damit vervielfältigen kann illigal selbiges zu tun. Darum der Aufruf auch von mir: Weg mit den Pauschalabgaben! Eine weitere Petition welche unsere Politiker zum nachdenken anregen durfte!
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, in wieweit sich eine Pauschalabgabe mit dem Grundgesetz und anderem dem Bürger zugesprochenen Rechten, in Bezug auf Besitz und Vervielfälltigung seines Eigentums, vereinbaren lassen.Begründung
Momentan wird allein auf Grundlage der Tatsache, dass man mit Geräten wie Kopierern, Brennern, Kameras und den dazugehörigen Medien wie CD/DVD-Rohlingen oder (analog) Filmen, Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Werke erzeugen kann, auf diese Geräte eine Zwangsabgabe, je nach Vervielfältigungsleistung, erhoben. Diese Zwangsabgabe wird dann an die Verwertungsgesellschaften weitergeleitet. Von dieses werden allerdings noch weiter reichendere Forderungen gestellt, unter Anderem auf Massenspeichermedien, wie Festplatten und Computer, da diese nahezu universell zum Vervielfältigen eingesetzt werden können.
Hier wird, pauschal jedem Nutzer eine potenzielle Vervielfältigung von geschützem Material unterstellt, was jeglicher Grundlage entbehrt. So hat man zum einen das Recht für private Zwecke Kopien von rechtmäßig erworbenen Datenträgern zu erstellen, zum wird es dadurch keines Wegs legal, geschützes Material, wie Musik, Dokumente oder Bilder, zu vervielfältigen, die man nicht erworben hat.
Dies stellt offensichtlich ein Bruch, mit der Unschuldsvermutung dar.
Zur Petition:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=5469
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Wenn ich GEZ bezahle, darf ich auch GEZ benutzen. Man muss also den Vorteil der Pauschalabgabe sehen. Viele kopiergeschützte DVDs und CDs durfte man bisher nicht weitergeben. Sobald man aber jetzt den ersten Brenner mit Pauschalabgabe gekauft hat darf man das. Wenn anderes behauptet wird, sind das Schutzbehauptungen. Notfalls muss so etwas bis zum Bundesverfassungsgericht durch geklagt werden.