GEMA ist auch zuständig für Volksmusik mit unbekannten Urheber.

Auf einer kleinen Veranstaltung in Bayern hat eine Kapelle “uralte überlieferte Volksmusikstücke” gespielt, dessen Urheber unbekannt ist. Hierfür soll der Veranstalter knapp 200€ Gebühren bezahlen  obwohl er nur 300€ an Eintrittsgeldern angenommen hat.

Zitat GEMA:
Vielleicht gibt es hier einen der allerwenigsten Fälle wo es vielleicht schief gegangen ist [...]
[...]Das wird natürlich in einem Massenverfahren erledigt[...]

Stimmt, wegen 200€ muss man ja auch nicht so genau kontrollieren… Lieber  ganz im Sinne der GEMAVermutung erst einmal abkassieren.
Nun protestieren auch die Volksmusiker auf ihre eigene Art und Weise und komponieren ihre Lieder selber:

Ja die GEMA des is a luschtiger Verein, die treiben des Geld bei den falschen ein[…]

Der Bayerische Rundfunk (quer) berichtet:
http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/quer/quer-gema-musik-ID1247781906437.xml

Wusstet ihr übrigens schon: Dass ein Musiker, welcher Mitglied im Verein der GEMA ist, seine Musik ( auch keine einzelnen Songs) NICHT unter einer Creative Commons veröffentlichen kann?

Ein Mitglied der GEMA hat seine Nutzungsrechte alleine der GEMA übertragen und kann daher erst nach Kündigung des Berechtigungsvertrages mit der GEMA seine Rechte Creative Commons zur Verfügung stellen. Bis zu diesem Zeitpunkt nimmt die GEMA die Rechte auf der Grundlage veröffentlichter Tarife wahr und verteilt die Erträge gemäß den Bestimmungen des Verteilungsplans. Das einzelne Herauslösen von Werken aus dem Gesamtschaffen (cherry picking) ist einem GEMA-Mitglied nicht gestattet, denn dies gefährdet die in der kollektiven Rechtewahrnehmung begründete Interessenvertretung der Verwertungsgesellschaften.

Mehr Infos:
http://dannybruder.net/bruder/?page_id=26

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